Hinweise für Spenderinnen und Spender
In unseren Veranstaltungen und Projekten verfolgen wir das Ziel, dass sich Menschen insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in unserer Gesellschaft wohl fühlen, sich sicher und
zugehörig erleben.
Wir beziehen Position für Werte, wie sie in unserer demokratischen Grundordnung und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Ziel formuliert sind.
Wir freuen uns, dass Sie uns mit einer Spende unterstützen möchten und danken Ihnen herzlich dafür.
Die Philipp Kraft Stiftung ist als gemeinnützige NGO anerkannt. Ihre Spende wird ohne Abzüge ausschließlich für gemeinnützige Projekte der Stiftung verwendet.
Spenden an unsere Stiftung sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (s. § 10b Einkommensteuergesetz).
Für Spenden bis zu 300 Euro erkennt das Finanzamt den Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) als Beleg an.
Auf Wunsch und für darüberhinausgehende Beträge stellen wir Ihnen gerne eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihre
vollständige Anschrift an oder nehmen Sie kurz Kontakt mit uns auf.
Im Namen auch unserer ehrenamtlichen Mitarbeitenden danken wir Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung unserer gemeinnützigen Arbeit.
Der Vorstand
Bitte kontaktieren Sie uns falls Sie Fragen haben.
Tel. 06123 793556 oder [email protected]
Kontoverbindung für Ihre Spende:
Philipp-Kraft-Stiftung
IBAN: DE03 4306 0967 6041 0335 00
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